Nachteilsausgleich
Der Nachteilsausgleich soll sicherstellen, dass Schülerinnen und Schüler mit LRS / Legasthenie Zugang zu den Aufgabenstellungen erhalten und diese angemessen bearbeiten können. Das gewährleistet Chancengleichheit.
Wenn Schülerinnen und Schüler zeigen können, was sie wissen, steigert das ihre Motivation und stärkt ihr Selbstvertrauen.
Es hilft ihnen, ihre Potenziale zu entfalten und die Freude am Lernen zu bewahren oder zurückzugewinnen.
Ein Nachteilsausgleich
- steht allen Schülerinnen und Schülern mit LRS zu,
- ist immer individuell abgestimmt,
- gilt für Unterricht, Klassenarbeiten und Prüfungen,
- betrifft alle Fächer und
- wird nicht im Zeugnis vermerkt.
Die möglichen Maßnahmen im Rahmen eines individuellen Nachteilsausgleichs sind vielfältig.
Dazu gehören beispielsweise:
- Zeitzugaben,
- Unterstützung beim Leseverständnis,
- Spezifisch gestaltete Arbeitsblätter,
- Reduktion der Schreibanforderungen und
- Einsatz technischer Hilfsmittel.
Ausführliche Informationen zum „Nachteilsausgleich für Schülerinnen und Schüler mit LRS in der Sekundarstufe“ erhalten Sie in meinem Videovortrag sowie in meinen Lehrkräftefortbildungen, Vorträgen, Workshops und Büchern.